Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Deininger Seminare & Interim Hamburg UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend als Auftragnehmer benannt, erbringt alle Büro- und Serviceleistungen ausschließlich auf Grundlagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Von diesen Vertragsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden, nachfolgend als Auftraggeber benannt, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde diesem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Der Dienstleistungsvertrag oder eine Auftragsbestätigung erfolgt vor Beginn der Dienstleistung. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung des mündlichen oder schriftlichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.

3. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit. Er tritt in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn er Leistungen in dessen Räumen erbringt. Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in einem Vorhaben, das der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

4. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

5. Wurden Arbeits- / Anwesenheitszeiten vereinbart, können diese spätestens 48 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden. Arbeits-/ Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden in Rechnung gestellt. Einzige Ausnahme: bei plötzlicher Krankheit! Dies gilt nicht für ein INTERIM-Mandat!

6. Die vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistung. Materialaufwand wird gesondert berechnet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten der Auftragnehmer werden wie Arbeitszeiten vergütet. Alle Preise des Auftragnehmers sind in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer erstellt wöchentlich, halbmonatlich oder monatlich nachträglich Rechnungen. Die Bezahlung hierfür erfolgt spätestens eine Woche nach Rechnungsdatum per Überweisung. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren Verzugschaden ist nicht ausgeschlossen. Ausnahme: Hat der Auftraggeber bereits eine oder mehrere Eidesstattliche Versicherungen (Offenbarungseid) abgelegt oder sonstige negative Einträge bei Bonitätsauskunft wird Vertraglich eine Vorschussleistung vereinbart und die Leistung durch den Auftragnehmer damit verrechnet!

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geleistete bzw. gelieferte Dienstleistung binnen 3 Tage nach Erhalt zu kontrollieren. Reklamationen werden in diesem Zeitraum anerkannt. Wurde die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Leistungen ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer die Gegenforderung anerkannt oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit seiner Leistung, die zurückgeführt werden können auf unsachgemäße Verwendung und Nutzung. Es besteht keine Haftung für auftretenden Schaden im Zusammenhang mit der Leistung aufgrund höherer Gewalt. Die Haftung ist begrenzt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Auftragsnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen im weitesten Sinne. Die Beweislast des Verschuldens liegt beim Auftraggeber. Die Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden, reine Vermögensschäden entgangener Gewinn, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

9. Der Auftragnehmer haftet nicht für:

    - Schäden die durch Computerviren oder - abstürze hervorgerufen werden;

    - Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen den Personen, die Informationen geben oder

      empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Information;

    - Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder Sonstiger

      Übermittlungsstellen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.

    - Störungen oder Fehlern in PC-Programmen oder Datenverarbeitungsanlagen;

    - Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Schaden, für den er den Auftragnehmer ersatzpflichtig  machen will, dem

      Auftragnehmer unverzüglich zu melden. Die Frist für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des

      Auftraggebers beträgt, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Jahr.

10. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.

11. Der Auftragnehmer beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und diese gespeichert werden.

12. Allgemeiner Gerichtsstand ist Hamburg.

13. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

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