Zwischen einer Zeitarbeitskraft und einem Interim Manager gibt es wesentliche Unterschiede, die ich kurz gegenüber gestellt habe - rein informativ. Vielleicht wird es für Sie nachvollziehbarer, warum ein Interim-Manager teurer ist, als eine Zeitarbeitskraft.
Die Abgrenzung des Arbeitnehmerbegriffs von der Selbständigkeit oder freien Mitarbeit ist sowohl für das Arbeits-recht, Steuer- als auch das Sozialrecht relevant. Das Thema Scheinselbständigkeit ist in Bezug auf die freiberufliche Mitarbeit in den Unternehmungen immer wieder ein Thema und deshalb muss manches beachtet werden.
Durch meine Gesellschäftsgründung - Deininger Seminare & Interim Hamburg UG - wurde das Thema Scheinselbstständigkeit entmächtigt und durch die
Feststellungsprüfung seitens der Krankenkasse vom Tisch - dieses Ergebnis ist auch für die Deutsche Rentenversicherung maßgebend!
Leider sind wir durch dieses Gesetz nach wie vor in unserer Interim-Tätigkeit beim Kunden vorort eingegrenzt. Das Verständnis hierzu fehlt mir auch, da das Gesetz sehr alt ist. Aber leider wird hier seitens des Berufverbandes der Bilanzbuchhalter nichts unternommen, bislang wenigstens ohne Wirkung. Solange das so ist, müssen wir uns natürlich daran halten. Bitte haben Sie als Kunde dafür Verständnis.
Besten Dank - Ihre Angelika Deininger